Hausordnung der Grundschule Markkleeberg-Großstädteln

(gültig ab 01.08.2024)

Unsere Schule ist Lern- und Arbeitsstätte der Lernenden, der Lehrkräfte und der Angestellten des technischen Bereiches.

Die Hausordnung soll die Grundlage für ein friedliches Zusammenleben und erfolgreiches Lernen sein. Das gelingt nur, wenn alle die einheitlichen Regeln unserer Schule beachten und bereit sind, sich in die Gemeinschaft einzufügen.

Unsere Wohlfühlordnung ist eine der wichtigsten Bestandteile unserer Hausordnung! Sie hängt groß und für alle Schülerinnen und Schüler gut sichtbar im Treppenaufgang des Foyers. Alle respektieren sie und halten sie ein.

Darüber hinaus gelten folgende Schulregeln:

Der Einlass der Lernenden erfolgt 7.45 Uhr über den Haupteingang (Hof). Jedes Kind ist spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn (8.00 Uhr) an seinem Platz und hat vollständig ausgepackt.

Findet in der ersten Stunde Sportunterricht statt, trifft sich die Klasse 7.50 Uhr mit Sporttasche im Foyer. Den Weg zur Turnhalle absolvieren die Klassen nur in Begleitung unter Beachtung der Regeln des Straßenverkehrs. Dafür nutzen die Klassen den vorgeschriebenen Weg über die Fußgängerampel und durch das Hortgelände.

Die Schülerinnen und Schüler verabschieden sich von den Eltern/Sorgeberechtigten auf dem Hof und gehen auf direktem Weg zu ihrer Garderobe und in das Klassenzimmer.

Wünschen Eltern/Sorgeberechtigte ein Gespräch mit einer Lehrkraft oder der Schulleitung, ist dies im Vorfeld terminlich abzustimmen.

Die Schultüren sind während der Unterrichtszeit aus Sicherheitsgründen verschlossen.

Eltern/Sorgeberechtigte und schulfremde Personen klingeln an der Eingangstür – Alte Straße – und melden sich im Sekretariat an.

Die Eltern/Sorgeberechtigten teilen der Schule bis 8.00 Uhr Krankmeldungen, Verspätungen und Versäumnisse per Telefon (Anrufbeantworter) mit. Private Termine sollten möglichst außerhalb der Unterrichtszeit wahrgenommen und im Ausnahmefall rechtzeitig angekündigt werden.

Bei der Rückkehr des Kindes in die Schule nach Krankheit ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern/Sorgeberechtigten ausreichend. Ein ärztliches Attest kann nach mehr als fünf Fehltagen bzw. bei begründeten Zweifeln, z.B. häufigem Fehlen bei Leistungsüberprüfungen oder Fehlzeiten vor und nach den Ferien, von der Schule angefordert werden (s. § 2 Absatz 3 Satz 1 der Schulbesuchsordnung).

Versäumte Unterrichtsinhalte sind eigenverantwortlich ein- und zeitnah nachzuholen. Dies betrifft ebenso erteilte Hausaufgaben sowie die Vorbereitung auf bevorstehende Leistungsüberprüfungen.

Während der Hofpausen verhalten sich die Kinder rücksichtsvoll und achtsam.

Vorfälle auf dem Pausenhof sind den Aufsichtskräften sofort zu melden.

Regenpausen und kleine Pausen verbringen die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum und auf den Gängen. In den Klassenräumen stehen dafür Beschäftigungsmaterialien zur Verfügung.

Während der Schulzeit verlassen die Lernenden das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis.

Das Mittagessen wird zu der für die Klasse vorgesehenen Zeit im Speiseraum in Ruhe eingenommen. Der Platz ist anschließend sauber zu verlassen.

Private digitale Endgeräte sind von den Lernenden im Schulgelände abzuschalten, im Ranzen unauffällig aufzubewahren und erst nach Verlassen des Schulgeländes wieder in Betrieb zu nehmen. Seitens der Schule besteht bei Verlust keine Haftungspflicht. Dies betrifft ebenso private Spielsachen, Sammel- und Tauschkarten.

Auf dem gesamten Schulgelände gelten die allgemeinen Datenschutzregeln.

Bei Alarm reagieren alle besonnen und folgen den Anweisungen der Lehrkräfte in der Klasse.

Klassenregeln werden in jeder Klasse gemeinsam festgelegt und sind einzuhalten.

Sauberkeit und Ordnung


Sowohl im gesamten Schulgebäude als auch in der Turnhalle gelten Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.

Die Kinder halten das Gebäude (die Flure, die Klassenzimmer, die Fachräume, die Toiletten, den Speiseraum), den Hof und die Turnhalle sauber.

Die Lernenden gehen sorgsam mit Schuleigentum, Materialien und Gegenständen um.

Auffallende Mängel oder Schäden sind einer Lehrkraft oder im Sekretariat zu melden.

Die Toiletten sind kein Spiel- oder Aufenthaltsort.

Die Abfälle werden in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt.

Während des gesamten Unterrichtstages tragen die Kinder Hausschuhe und halten ihre Garderoben in Ordnung.

Fachunterrichtsräume – Kunst/ Werken, Musik, PC-Raum und die Turnhalle betreten die Schülerinnen und Schüler nur mit einer Lehrkraft. Hier gelten spezielle Raumordnungen, über die die Kinder mindestens zweimal jährlich belehrt werden.

Nach Schulschluss räumen die Lernenden ihren Arbeitsplatz auf und nehmen wichtige Schulmaterialien eigenständig mit.

Sie verlassen zügig, leise und auf dem kürzesten Weg das Schulgebäude. Die Hortkinder melden sich auf dem Hof bei den Verantwortlichen des Hortes an.

Die Aufsichtspflicht durch die Lehrkräfte endet für alle Kinder 15 Minuten nach Unterrichtsschluss.

Postmappen und Hausaufgabenhefte sind von den Eltern/Sorgeberechtigten regelmäßig zu kontrollieren.

Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (Messer, Zündmittel, …) ist untersagt.

In unserer Schule herrscht striktes Drogen-, Rauch- und Alkoholverbot.

Bei Verstößen gegen die Schulregeln, wird dies Konsequenzen für die Betreffenden haben:

  • Das Kind entschuldigt sich angemessen.
  • Das Kind ersetzt den ggf. entstandenen Schaden oder macht ihn wieder gut.
  • Das Kind erhält eine altersgerechte, angemessene Erziehungsmaßnahme.
  • Wenn ein Kind etwas mutwillig zerstört, müssen dessen Eltern/Sorgeberechtigte dafür haften.
  • Bei schweren Verstößen oder wiederholten Zuwiderhandlungen können Ordnungsmaßnahmen nach § 39 des Sächsischen Schulgesetzes verhängt werden.

In jedem Fall werden die Eltern/Sorgeberechtigten darüber in Kenntnis gesetzt.